Steuernews 2018

EU-Reform des MwSt.-Systems

Dean Košar Dean KošarDean Košar

EU schlägt ein robusteres und einfacheres MwSt.-System vor

Die Europäische Kommission stellt Maßnahmen zur EU-weiten Modernisierung des MwSt.-Systems vor

In den EU-Mitgliedstaaten fallen die tatsächlichen MwSt.-Einnahmen jedes Jahr deutlich niedriger als erwartet aus. Um die Kluft bei der MwSt.-Erhebung zu schließen, schlägt die Europäische Kommission eine weitreichende Reform zur Verbesserung und Modernisierung des bestehenden MwSt.-Systems und zur Schaffung eines einheitlichen MwSt.-Raums vor.

Derzeitiges MwSt.-System der EU

Wegen dem mangelhaften MwSt.-System verlieren Mitgliedstaaten jedes Jahr einen beträchtlichen Teil der Einnahmen, die sie sonst für gemeinnützige Zwecke verwenden könnten. Jedes Jahr gehen insgesamt über 150 Milliarden EUR der MwSt. verloren, ca. 50 Milliarden EUR infolge des grenzüberschreitenden Betrugs auf dem Bereich der MwSt. Dieses Geld kann dann für die Finanzierung von kriminellen Vereinigungen und des Terrorismus verwendet werden.

Das derzeitige MwSt.-System ist fragmentiert und veraltet. Es hält nicht Schritt mit technologischen Innovationen und ist unfähig, sich den Herausforderungen der globalen, digitalen und mobilen Wirtschaft anzupassen. Der elektronische Geschäftsverkehr ist teuer und kompliziert, was einen Wettbewerbsnachteil für die EU-Unternehmen darstellt.

Ziele der vorgeschlagenen Reform

Mit der vorgeschlagenen Reform bemüht sich die Europäische Kommission, ein endgültiges MwSt.-System zu schaffen, das den Binnenmarkt und grenzüberschreitenden Handel fördert. Eines der Hauptziele der Reform ist den grenzüberschreitenden MwSt.-Betrug zu reduzieren. Laut Schätzungen könnte das zukünftige MwSt.-System den grenzüberschreitenden Betrug um ca. 40 Milliarden EUR reduzieren, was 80 % pro Jahr darstellt.

Die Europäische Kommission möchte ein einfacheres und unternehmerfreundlicheres MwSt.-System schaffen, das den europäischen Unternehmen ermöglichen würde, an Weltmärkten wettbewerbsfähig zu sein. Darüber hinaus würde das modernisierte MwSt.-System den Unterschied zwischen den grenzüberschreitend tätigen Unternehmen und den besser gestellten Unternehmen, die nur im Inland tätig sind, verringern. Die Kosten der grenzüberschreitend tätigen Unternehmen sind zur Zeit um 11 % höher von den Kosten der nur im Inland tätigen Unternehmen. Mit der Reform würden sich diese Kosten um ca. 1 Milliarde EUR verringern.

Grundlagen des neuen einheitlichen MwSt.-Raums

Die EU bemüht sich, eine Vereinbarung über die vier wesentlichen Grundlagen des neuen endgültigen einheitlichen MwSt.-Raum der EU zu treffen:

  • Betrugsbekämpfung: die MwSt. wird zukünftig auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen erhoben, da die MwSt.-Befreiung den Unternehmen zur Zeit ermöglicht, die MwSt. zu kassieren und dann ohne sie dem Staat zu zahlen zu verschwinden;
  • “One-Stop-Shop”-Prinzip: das One-Stop-Shop-Prinzip ermöglicht den grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, ihre MwSt.-Verpflichtungen leichter zu erfüllen, da sie den Anforderungen bzgl. der MwSt.-Erklärung und Zahlungen durch ein einheitliches Internetportal in ihrer eigenen Sprache, gemäß den gleichen Vorschriften und mit den gleichen Verwaltungsformularen als in ihrem Herkunftsland gerecht werden können. Die Mitgliedstaaten werden sich dann die MwSt.-Zahlungen direkt untereinander überweisen, wie beim Verkauf von elektronischen Dienstleistungen bereits der Fall ist;
  • mehr Kohärenz: der Grundsatz des Bestimmungsorts wird in Kraft treten, da der Endbetrag der MwSt. immer im Mitgliedsstaat des Endverbrauchers bezahlt und nach dem MwSt.-Satz dieses Mitgliedsstaats abgerechnet wird;
  • weniger Bürokratie: die Vorschriften für die Ausstellung von Rechnungen werden vereinfacht, damit die Händler auch beim grenzüberschreitenden Handel Rechnungen gemäß den Vorschriften ihres Herkunftslands ausstellen können. Unternehmen werden zukünftig nicht mehr verpflichtet sein, die Listen mit grenzüberschreitenden Geschäften für Steuerbehörden zu erstellen (zusammenfassende Meldung).

Weitere Maßnahmen

Die Europäische Kommission wird 2018 die Initiative mit einem detaillierten Vorschlag zur Änderung der s. g. MwSt.-Richtlinie auf technischer Ebene ergänzen, damit die vorgeschlagene MwSt.-Regelung reibungslos implementiert werden kann.